INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER
Ziel und Auftrag der Oberurseler Werkstätten ist die Hinführung behinderter Menschen in ein passendes Berufsfeld innerhalb unserer Werkstatt und in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wenn Sie Menschen mit Behinderung einstellen, übernimmt der Staat die Investitionen zur Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze und fördert großzügig Ihre Arbeitskosten.
Das Geld kommt aus der Ausgleichsabgabe, die diejenigen Unternehmen zahlen, welche keine Menschen mit Behinderung beschäftigen. Clevere Arbeitgeber setzen also im großen Stil auf die Lohnzuschüsse bei der Beschäftigung von Behinderten. Denn 5 Jahre bis zu 80% vom Lohn durch staatliche Stellen tragen zu lassen ist kein „Hintertürchen“ im Gesetz, sondern eine gewollte staatliche Leistung, die Ihrem Unternehmen zusteht.
Die staatlichen Hilfen im Detail:
Ausbildung
Zuschuss bis zu 100% zur monatlichen Vergütung für die Dauer der Ausbildung
Übernahme der Kosten für technische Hilfsmittel
Probebeschäftigung
Zuschuss bis zu 100% der monatlichen Lohnkosten für maximal drei Monate
Lohnzuschuss
Maximal drei Jahre Zuschuss zum Arbeitsentgeld. Bis zu 80% im ersten Jahr, bis zu 70% im zweiten Jahr und bis zu 60% im dritten Jahr
Ausnahme: Bis zu fünf Jahre Förderung, wenn der Arbeitnehmer älter als 55 Jahre ist
Arbeitshilfen im Betrieb
Bis zu 100% der Kosten für Arbeitshilfen als Zuschuss
Außergewöhnliche Belastungen
In besonders schwierigen Fällen können – wenn keines der gängigen Förderprogramme greifen sollte – außergewöhnliche Belastungen der Arbeitgeber zusätzlich ausgeglichen werden
Investionen in behindertengerechte Arbeitsplätze
Keine Deckelung des Betrags, die Fördersumme richtet sich nach dem individuellen Bedarf